Abmahnungen der Rechtsanwälte Rasch für Universal Music wegen Urheberrechtsverletzungen an Immer noch… Wie am ersten Tag der Kastelruther Spatzen

Einer unserer Vertragsanwälte hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Rechtsanwälte Rasch aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing in Online-Tauschbörsen abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen ist u. a. das Musikalbum „Immer noch… wie am ersten Tag“ der Kastelruther Spatzen. Die Verwertungsrechte liegen bei der Universal Music GmbH.

Die Vorgehensweise ist größtenteils identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Außerdem wird die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Rasch formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung durch einen Experten zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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