Bundesverband Onlinehandel e. V. warnt vor Abmahnungen der svh24.de GmbH aus Dortmund

it-recht-PLUS erreichte eine interessante Meldung des Kooperationspartners Bundesverband Onlinehandel e. V. mit Sitz in Dresden. Darin geht es um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma svh24.de GmbH, über welche auch wir bereits in unserem Weblog berichtet haben. An dieser Stelle ein Aufruf unseres Kooperationspartners:

„Dem Bundesverband Onlinehandel e. V. liegen Hinweise darauf vor, dass die svh24.de GmbH aus Dortmund seit Beginn diesen Jahres in nicht unerheblicher Anzahl Abmahnungen wegen der 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ausspricht. Es mehren sich die Hinweise auf ein rechtsmissbräuchliches Handeln.

In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bittet Sie der Bundesverband Onlinehandel e. V. um Ihre Mithilfe: Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stellen Sie uns diese bitte informationshalber zur Verfügung: per Fax an 0351 20 25 08 46 oder per Mail an gs@bvoh.de.

Sie helfen so, einen möglichen Rechtsmissbrauch auch nachweisen zu können!

Dresden, 06.06.2011

Der Vorstand des Bundesverbandes Onlinehandel e. V.“

Gerne können Sie auch it-recht-PLUS Ihre Abmahnung zukommen lassen, wir leiten sie dann an den Bundesverband Onlinehandel e. V. weiter.

Wir empfehlen, eine von der Gegenseite in diesem Fall vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte (Vertragsstrafe prüfen!).

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der svh24.de GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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