Abmahnungen des Uhrenherstellers Rolex S. A. wegen Markenrechtsverletzungen

Der bekannte Uhrenhersteller Rolex S. A. lässt derzeit über eine Kanzlei Abmahnungen im Bereich des Markenrechts aussprechen. Gerügt werden Rechteverletzungen an der Marke Rolex.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Wir empfehlen, eine in diesem Fall vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Firma Rolex S. A. wegen Markenrechtsverletzung zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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