Abmahnungen: „Die Kirche bleibt im Dorf“

 

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes „Filesharing“ in sogenannten Online-Tauschbörsen an dem Film Die Kirche bleibt im Dorf ab. Bei dem Werk handelt es sich um eine schwäbische Mundart-Komödie aus dem Jahr 2012.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte i. A. der Firma Universum Film zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot sichern Sie sich umgehend kompetente Hilfe!

Hotline:  0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

 

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