Abmahnungen durch die ksp Rechtsanwälte für die teleschau – der mediendienst GmbH

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass die teleschau der mediendienst GmbH, Riesstraße 17, 80992 München zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an geschützten Texten abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei ksp Rechtsanwälte verschickt.

Die Vorgehensweise der ksp Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (364 Euro) verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der ksp Rechtsanwälte im Auftrag der teleschau – der mediendienst GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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