Abmahnungen im Auftrag des Herrn Thomas Störk

Unsere Vertragsanwälte berichteten uns über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die von Herrn Thomas Störk in Auftrag gegeben wurden. Herr Störk ist der Inhaber einer Firma namens Störk Hausgeräte aus 26419 Schortens, und ist tätig auf der Webseite „www.elektrodiscount-24.de“. Er lässt vermeintliche Fehler bezüglich der Energieverbrauchskennzeichnung (EnVKV) abmahnen. Davon betroffen ist sogenannte „Weiße Ware“.

Sind Sie als Abgemahnter betroffen, so fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Entscheidung zu ermöglichen, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Thomas Störk zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich noch heute Hilfe!

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