Abmahnungen im Namen des Herrn Stephan Schmitz wegen Wettbewerbsrecht-Verletzungen

Wir konnten erfahren, dass Herr Stephan Schmitz gerade wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch eine Kanzlei verschicken lässt. Bezug genommen wird auf angebliche Verstöße gegen diverse Pflichtangaben. Betroffen sind Angebote auf der Online-Auktionsplattform eBay. Gerügt werden im Einzelnen die vermeintlich fehlende Widerrufsbelehrung, der angebliche Ausschluss der Gewährleistung, ein angeblich nicht vorhandenes Impressum sowie der vermeintlich fehlende Ausweis der Umsatzsteuer.

Sie wurden abgemahnt? Dann fordert die Gegenseite von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung plus die Zahlung eines Pauschalbetrags. Es ist wichtig zu klären, ob die geforderten Schadensersatz-Ansprüche  angemessen oder überzogen sind. In diesem Fall liegt ein Gegenstandswert von 15.000 € vor.

Unsere Empfehlung lautet, eine von den juristischen Vertretern Herrn Schmitz‘ formulierte Unterlassungserklärung nicht alleine zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet nicht blind. Wenden Sie sich lieber an einen Experten im Bereich des Wettbewerbsrechts.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden weitere Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung zu unterrichten.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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