Abmahnungen von Zimmermann & Decker im Auftrag der Tonpool Medien wegen Urheberrechtsverstößen gegen Xavier-Naidoo-Songs

Informationen unserer Vertragsanwälte zufolge, lässt die Tonpool Medien GmbH aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings in Tauschbörsen an Titeln des Künstlers Xavier Naidoo über die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte abmahnen. Zu den Liedern zählen im Einzelnen: Ich kenne nichts, Alles kann besser werden, Halte durch und Ich brauche dich.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei deckt sich weitgehend mit der anderer. Zumeist werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten ist zu raten, die von den Zimmermann & Decker Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung bzw. ein Schuldanerkenntnis nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sonst große Nachteile entstehen können. Darüber hinaus ist stets Vorsicht bei angeblich modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Netz geboten.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil gerichtliche einstweilige Verfügungen und mitunter sehr hohe Kosten in der Folge drohen.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Zimmermann & Decker RAe aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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