Abmahnungen wegen der „Spezialeinheit Ostfront“

 

Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnen zurzeit die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Spezialeinheit Ostfront infolge von sogenanntem „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist in diesem Fall die MIG Film GmbH.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien:

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1298 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Firma MIG Film zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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