Album „Black Ice“ der Band AC/DC Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt gerade im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen als Folge von „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ an dem Album Black Ice der Gruppe AC/DC ab.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Sony Music zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefon-Nummer:  0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

 

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