Album „Fortune“ von Chris Brown Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Verletzungen des Urheberrechtes an dem Musikalbum Fortune (Deluxe Edition) des Sängers Chris Brown ab.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei weitestgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien.

Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Anderenfalls drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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