Album The Singles Collection 2001 – 2011 der Band Gorillaz Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen der Rechtsanwälte Rasch für EMI Music

Die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch mahnt für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Album The Singles Collection 2001 – 2011 der Band Gorillaz ab.

Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ist abzuraten.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch im Namen von EMI Music zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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