Alexei Kusmin lässt Ebay-Händler wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Ebay-Händler (Bereich B2C), ausgesprochen im Auftrage des Herrn Alexei Kusmin, Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden verschiedene Verstöße: Nutzung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, keine Nennung zur Verfügung stehender Vertragssprachen sowie mangelhafte Regelung der Rücksendekosten (Stichwort „40-Euro-Klausel„).

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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