Alexei Kusmin lässt Wettbewerbsverstöße auf ebay abmahnen

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Alexei Kusmin Kenntnis erlangt.

Gerügt werden sowohl falsche Rücksendekosten-Angaben als auch ein Fehler bezüglich der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in einem Angebot auf der Onlinehandel-Plattform ebay (Bereich „B2C“).

Verlangt sind vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 7.500 €.

Betroffenen empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Alexei Kusmin zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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