Amselfilm Productions lässt Urheberrechtsverstöße gegen Filmwerk „Kokoko“ abmahnen

 

Die Nimrod, Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte mahnen zurzeit die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Kokoko als Folge von sogenanntem „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen ab.

Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die Amselfilm Productions GmbH & Co. KG.

Die Vorgehensweise der Nimrod, Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte scheint weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von über 1.100 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Nimrod, Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Amselfilm Productions zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot, sichern Sie sich umgehend kompetente Hilfe!

 

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