Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe mahnt im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, wegen „Filesharing“ ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“ Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen lässt.

Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, wird dabei vertreten von den Rechtsanwälten Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe.
Das Vorgehen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien: Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 800 Euro).
Unsere Vertraganwälte empfehlen Abgemahnten, die von den Rechtsanwälten Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.
Keinesfalls jedoch sollte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignoriert werden, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten riskiert werden.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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