Anna-Maria Zimmermanns Song Frei sein ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen der Anwaltskanzlei Baek Law für Die Partyagentur – Eventagentur & Künstlermanagement

Die Anwaltskanzlei Baek Law mahnt gerade Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ des Musiktitels Frei sein der Sängerin Anna-Maria Zimmermann im Auftrag von Die Partyagentur – Eventagentur & Künstlermanagement ab.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Baek Law deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 350 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Anwaltskanzlei Baek Law im Auftrag von Die Partyagentur – Eventagentur & Künstlermanagement zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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