Kanzlei CSR Schmietenknop mahnt für Fraserside Holdings Ltd. die unerlaubte Verbreitung des Werks The Best by Private 153 – Cannes Sex Festival in Filesharing-Netzwerken ab

Die Fraserside Holdings Ltd. lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sogenanntes „Filesharing“) an dem Filmwerk The Best by Private 153 – Cannes Sex Festival abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Rechtsanwaltskanzlei CSR, Christoph Schmietenknop verschickt.

Die Vorgehensweise der Kanzlei CSR Schmietenknop deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kanzlei CSR, Christoph Schmietenknop im Auftrag der Firma Fraserside Holdings Ltd. zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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