Anwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt i. A. der DigiRights Administration GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Song Ai Se Eu Te Pego von Michel Telo ab

Die DigiRights Administration GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ an dem Musiktitel Ai Se Eu Te Pego des Sängers Michel Telo abmahnen. Die Abmahnungen werden über die Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen.

Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der DigiRights Administration GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe! 

 

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