Anwaltskanzlei Hengeler Mueller mahnt für die Burberry Limited vermeintliche Markenrechtsverletzungen ab

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns mitgeteilt, dass die Firma Burberry Limited aktuell Abmahnungen im Bereich des Markenrechts versenden lässt. Davon betroffen sind Angebote in Online-Shops wie z. B. eBay. Die Abmahnungen werden durch die Kanzlei Hengeler Mueller verschickt. Gerügt wird u. a. ein angeblicher Markenrechtsverstoß gegen das Karo „Burberry-Check“.

Von den diesbezüglich Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags verlangt. Es wird ein Gegenstandswert von 150.000,00 € angesetzt.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B.: Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und unter Umständen sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Hengeler Mueller im Auftrag der Firma Burberry Limited zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich kompetente Hilfe!

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