Anwaltskanzlei Kruse mahnt für die Firma Studija Monolit Urheberrechtsverstöße gegen den Film Gluhar v Kino ab

Die Firma Studija Monolit (eine „GmbH“ nach russischem Recht) lässt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (sogenanntes „Filesharing“) an dem Filmwerk Gluhar v Kino abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Anwaltskanzlei Doreen Kruse verschickt.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Kruse deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 980 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Anwaltskanzlei Doreen Kruse im Auftrag der Firma Studija Monolit aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top