Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt i. A. der MIG Film GmbH Urheberrechtsverstöße gegen das Werk Pathfinders – Kompanie der Unbekannten ab

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt zurzeit im Auftrag der MIG Film GmbH Verletzungen des Urheberrechts durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Pathfinders – Kompanie der Unbekannten ab.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Anderenfalls drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte im Auftrag der MIG Film GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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