Anwaltskanzlei Marquort mahnt im Namen der Triple X Entertainment Ltd. Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Hamburger Privatamateure Vol. 3 ab

Rechtsanwalt Philipp Marquort mahnt gerade im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd. Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) ab. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Rechteverletzungen an dem Film Hamburger Privatamateure Vol. 3.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von Herrn Rechtsanwalt Marquort vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch die „modifizierten“ Unterlassungserklärungen, welche teilweise im Web zu finden sind.

Sie sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch Rechtsanwalt Philipp Marquort im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd. aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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