Anwaltskanzlei Schleinkofer spricht für Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus

Die Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG lässt derzeit über die Anwaltskanzlei Schleinkofer Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts (B2C) an Onlinehändler auf der Plattform Amazon versenden. Gerügt wird die irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Japanisches Kochmesser“.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines auf Basis des RVG berechneten Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert einer uns mitgeteilten Abmahnung beträgt 20.000.

Wir empfehlen, die von der Anwaltskanzlei Schleinkofer formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer fixen Vertragsstrafe) führen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Kanzlei Schleinkofer im Auftrag der Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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