Anwaltskanzlei Wotte Morguet Ebert mahnt für Herrn Manuel Benesch vermeintliche Wettbewerbsverstöße ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns ausgerichtet, dass Herr Manuel Benesch zurzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen lässt. Diese werden versendet über die Anwaltskanzlei Wotte Morguet Ebert. Gerügt werden angebliche Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung und der vermeintlich gewerbliche Blutzuckerteststreifen-Verkauf.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 459,40 € aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Kanzlei Wotte Morguet Ebert formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Wotte Morguet Ebert im Auftrag des Herrn Manuel Benesch zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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