Argos Anwälte mahnen für die Firma Zimmermann Telekommunikation Wettbewerbsverstöße auf der Internethandelsplattform eBay ab

Die Argos Anwälte mahnen derzeit im Auftrag der Firma Zimmermann Telekommunikation Verkäufer auf der Onlinehandel-Plattform eBay wegen angeblicher Wettbewerbsrechtsverstöße ab.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von den Argos Anwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorige sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Argos Anwälte im Namen der Firma Zimmermann Telekommunikation zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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