ARGUS TM UG lässt durch RA Gereon Sandhage Fehler beim Getriebeöl-Vertrieb abmahnen

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Auftrag der ARGUS TM UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen Kenntnis erlangt.

Betroffen ist ein Online-Händler im Bereich B2C, d. h. er verkauft an Privatpersonen.

Gerügt wird die fehlende Nennung von Altöl-Rücknahmestellen im Zuge des Vertriebes von Getriebe-Öl.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Sonst drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sandhage zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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