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Willkommen auf der sicheren Seite: Die Rechtsschutzversicherung für Ihren Onlineshop – Gibt’s nicht? Gibt’s!

 

Rechtsschutz braucht jeder! Vor allen Dingen Onlineshops.

 

  • drastische Erhöhung der Honorare für Rechtsanwälte
  • erhebliche Steigerung der Gerichtskosten
  • komplizierte Rechtsprechung
  • täglich neue Verordnungen, Richtlinien und Gesetze
  • erhöhte Prozessbereitschaft
  • existenzbedrohende Streitwerte
  • täglich neue Abmahner und Abmahnungen

 

Mit dem 100%igen Kostenschutz für die geprüften Inhalte mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherung sind sie auf der sicheren Seite.

Aber was bedeutet das im Detail?

  • Vorfinanzierung aller Kosten im Falle eines Gerichtsverfahrens
  • Zahlung aller Kosten im Falle des Unterliegens oder eines gerichtlichen Vergleichs
  • Übernahme des Zahlungsausfallrisikos des Gegners

 

Online Händler wissen: Jeder, der in Deutschland Waren oder Dienstleistungen im Internet gewerblich vertreibt, ist verpflichtet, den Verbraucher vollständig und korrekt über seine Rechte und Pflichten zu belehren, seine Produkte richtig zu kennzeichnen, bei der Werbung bloß keine Fehler zu machen und vieles mehr.

Die rechtlichen Stolperfallen liegen dabei häufig im Detail.

Die erste deutsche Rechtsschutzversicherung für Online-Händler bietet wirkungsvollen Versicherungsschutz bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

 

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Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag von Ralph Schneider wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung

 

Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling mahnen für Ralph Schneider die Nutzung von Produktfotos auf ebay Kleinanzeigen ab.

 

Ralph Schneider betreibt selbst einen Onlineshop unter www.markenglas.de. In diesem werden unter anderem Gläser bekannter Spirituosen- und Getränkemarken angeboten. Angeblich ist Herr Schneider Berufsfotograf und fertigt Bildmaterial für seinen Internetauftritt selbst an.

 

Achtung: Auch Produktfotos genießen urheberrechtlichen Schutz!

 

Vorgeworfen wird den Adressaten der Abmahnung, dass Bildmaterial von Herrn Schneider ohne Genehmigung beim Verkauf von Produkten auf dem Kleinanzeigenportal von eBay verwendet worden sei.

 

Sodann wird dargelegt, welche Ansprüche sich aus der vermeintlich widerrechtlichen Nutzung ergeben.

  • Beseitigungsansprüche in Form von kompletter Entfernung

Achtung: Das schlichte Entfernen des Bildmaterials reicht nicht aus!

  • Unterlassungsansprüche: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftsansprüche: über Herkunft des Bildmaterials, Anzahl der Vervielfältigungen, sowie Dauer der Zugänglichmachung
  • Zahlungsansprüche: Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Geltend gemacht wird ein Lizenzschaden in beachtlicher Höhe, sowie Rechtsanwaltskosten.

Für die Erfüllung der genannten Ansprüche wird eine kurze Frist gesetzt.

 

Achtung: Fragwürdige Unterlassungserklärung!

Grundsätzlich gilt: Der Erklärende muss nur in dem Umfang eine Unterlassungserklärung abgeben, in dem er tatsächlich Rechte verletzt hat. Die Unterlassungserklärung sollte daher nicht weiter gehen als nötig.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den VSLW – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs

Aktuell haben wir Kenntnis von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die aufgrund veralteter Widerrufsbelehrungen durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (kurz: VSLW) ausgesprochen wurden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der RBC GmbH – Leuchtenshop24.com

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der RBC GmbH – Leuchtenshop24.com vor.   Vorgeworfen wird dem Onlinehändler auf seiner Webseite Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorzuhalten Kein ordnugnsgemäßes Widerrufsformular vorzuhalten.   Gefordert werden vorliegend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten.     Unsere Vertragsanwälte empfehlen: Unterschreiben Sie[…]

Urheberrechtliche Abmahnung der ChromOrange Photostock wegen Rechtsverletzungen an Fotos

ChromOrange ist ein Anbieter sog. Stock Fotografien. Das bedeutet, im Gegensatz zur Auftragsfotografie, werden Bilder auf Vorrate produziert und sodann im Internet zum Verkauf angeboten. Ein Interessent kann sich sodann durch das reichhaltige Angebot klicken, Fotos auswählen und hieran sodann eine Lizenz erwerben.

 

Nicht selten kommt es vor, ob nun bewusst oder unbewusst, zu Urheberrechtsverletzungen.

 

So angeblich auch in den aktuell versendeten Abmahnungen. Hier fordert die ChromOrange Photostock die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages.

 

Auch wenn Sie der Erhalt einer Abmahnung im ersten Moment überrascht, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Lassen Sie die Vorwürfe prüfen und nehmen Sie nicht voreilig Kontakt zu Gegenseite auf. Lassen Sie sich nicht ungeprüft zum Abschluss eines Vergleichs oder gar zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung überreden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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