Axel Gronen (wortfilter.de) weist Online-Händler per E-Mail auf abmahnfähige Fehler hin

Uns liegen mehrere Anschreiben vor, worin ein Axel Gronen, Betreiber der Internetseite wortfilter.de, Betreiber von vermeintlich abmahngefährdeten eBay-Angeboten auf Fehler in ihren Angeboten hinweist. Dabei geht es um die Verwendung nicht rechtssicherer Widerrufsbelehrungen.

Wörtlich heißt es in diesen Schreiben u.a.:

„Guten Tag, (…)

ich habe bei Ihrem eBay-Angebot Nr. (…) gesehen, dass Sie  akut abmahngefährdet sind: Im Feld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“  steht bei Ihnen keine rechtsgültige Widerrufsbelehrung.

(…)

Sie sind bei eBay als gewerblicher Verkäufer gemeldet und müssen daher einige Punkte beachten:

1. Sie müssen Ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht belehren.

2. Seit dem 11. Juni gibt es eine gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung.

eBay empfiehlt dringend, die zu verwenden:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html

Alte, vor dem 11. Juni verwendete Widerrufsbelehrungen sind jetzt rechtswidrig und können abgemahnt werden!

Belehrungen wie „Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben.“ reichen nicht aus und können abgemahnt werden.

3. Die Widerrufsbelehrung sollte im bei eBay dafür vorgesehenen Feld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“ stehen, da sie sonst unter WAP  nicht verlinkt ist. Siehe dazu meinen Artikel: (…)“

Gleichgültig wie man zu ungebetenen Kontaktaufnahmen dieser Art stehen mag, eines ist sicherlich richtig:

Es besteht bei Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein nicht unerhebliches Risiko, abgemahnt zu werden.

Allerdings warnen wir ausdrücklich davor, dem Rat dieses Schreibens unkritisch zu folgen und die von eBay empfohlene Belehrung ohne Änderungen oder komplementären Maßnahmen zu verwenden.

Unserer Vertragsanwälte weisen insoweit darauf hin, dass auch bei der Verwendung der von eBay empfohlenen Belehrung Abmahngefahren drohen, insbesondere bei der Auferlegung von Rücksendekosten (sog. 40-Euro-Klausel) und der 14-Tages-Frist müssen zusätzliche Erfordernisse erfüllt sein, damit diese Punkte wirklich abmahnsicher in die Belehrung aufgenommen werden können.

Insbesondere von einer – immer wieder in Angeboten vorzufindende – 1:1 Kopie der von eBay empfohlenen Texte ist dringend abzuraten, da es zum einen Unterschiede zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht gibt (hier muss der Verkäufer sich für eines entscheiden) und zum anderen eine – ebenfalls häufig zu beobachtende – Fristangabe wie „14 Tagen [1 Monat]“ in jedem Fall wegen Unbestimmtheit wettbewerbswidrig ist.

Wir empfehlen daher, wettbewerbsrechtlich relevante Texte nicht einfach unkritisch von Internetseiten zu kopieren, sondern Ihr Online-Angebot durch einen spezialisierten Anwalt auf wettbewerbsrechtliche Fehler überprüfen und so tatsächlich vor Abmahnungen schützen zu lassen.

Mit den Beratungspaketen, die wir in Zusammenarbeit mit unseren Vertragsanwälten anbieten, können Sie dafür sorgen, dass Ihr Shop bezogen auf die geprüften Inhalte abmahnsicher wird. Anwaltlich garantiert.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

3 thoughts on “Axel Gronen (wortfilter.de) weist Online-Händler per E-Mail auf abmahnfähige Fehler hin

  • hallo,
    auch wir haben letzte Woche eine email von gronen erhalten, in der er uns darauf hinwies, dass angeblich keine widerrufsbelehrung in unserem angebot vorhanden sei. die ist aber sehr wohl enthalten, wenn herr wortfilter sich das angebot mal genauer angeschaut hätte! tolle panikmache! vielen Dank!
    xtseller

  • Ich habe auch so eine email und erstmal einen Riesenschreck bekommen.

    Ein Schelm wer böses dabei denkt:
    Herr Gronen arbeitet rein zufällig mit der IT-Recht-Kanzlei in München zusammen, die ja Schutzpakete gegen Abmahnungen anbieten. Nette Spam-Mail-Werbung. Wenn unsereiner als Händler sowas machen würde, gäbe es gleich eine Abmahnung…

  • Leider habe ich den Fehler gemacht auf seine Nachricht zu antworten. Daraufhin hat er mich ohne meine Zustimmung in sein Newslettersystem eingetragen. Netterweise funktioniert aber das Austragen nicht.

    Was macht Gronen eigentlich mit den Informationen über abmahnfähige Händler? Die liesen sich doch bestimmt gut verkaufen. Das eBay sowas überhaupt zulässt.

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