Baumgarten Brandt mahnen für die i-catcher media GmbH & Co.KG den Film Break ab

Ein Vertragsanwalt hat uns darüber benachrichtigt, dass die Kanzlei Baumgarten Brandt aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen an dem Filmwerk Break im Auftrag der i-catcher media GmbH & Co. KG abmahnt.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungs-Erklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Baumgarten Brandt formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind. Suchen Sie im eigenen Interesse lieber einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Auf keinen Fall sollten Sie als Betroffener die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aufzuklären.

Geraten Sie nicht in Panik: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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