BB Video GmbH lässt den Film „Swinger Report Teil 6“ durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass derzeit die BB Video GmbH mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen –  so genanntes „Filesharing“ – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnung sind u.a. vermeintliche Rechteverletzungen an dem Film „Swinger Report Teil 6“.

Vertreten wird die BB Video GmbH von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Vom Abgemahnten werden meist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie man sie mitunter im Web findet.

Keinesfalls sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der BB Video Film GmbH aufzuklären.

Wählen Sie den für Sie wirtschaftlicheren Weg: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top