Bellona Frankfurt GmbH lässt durch lexTM Rechtsanwälte irreführende Werbung abmahnen

 

Die Kanzlei lexTM Rechtsanwälte (Dr. Schmitt-Gaedke + Partner) mit Sitz in Frankfurt am Main hat im Namen der Bellona Frankfurt GmbH einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.

Gerügt wurde die angeblich irreführende Werbung beim Verkauf eines Schales auf der Onlinehandel-Plattform ebay. Ein Schal aus dem Material Viskose soll fälschlicherweise als Cashmere-Schal bezeichnet worden sein.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die lexTM Rechtsanwälte im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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