Urheberrechtliche Abmahnung der ChromOrange Photostock wegen Rechtsverletzungen an Fotos

ChromOrange ist ein Anbieter sog. Stock Fotografien. Das bedeutet, im Gegensatz zur Auftragsfotografie, werden Bilder auf Vorrate produziert und sodann im Internet zum Verkauf angeboten. Ein Interessent kann sich sodann durch das reichhaltige Angebot klicken, Fotos auswählen und hieran sodann eine Lizenz erwerben.

 

Nicht selten kommt es vor, ob nun bewusst oder unbewusst, zu Urheberrechtsverletzungen.

 

So angeblich auch in den aktuell versendeten Abmahnungen. Hier fordert die ChromOrange Photostock die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages.

 

Auch wenn Sie der Erhalt einer Abmahnung im ersten Moment überrascht, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Lassen Sie die Vorwürfe prüfen und nehmen Sie nicht voreilig Kontakt zu Gegenseite auf. Lassen Sie sich nicht ungeprüft zum Abschluss eines Vergleichs oder gar zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung überreden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Richter Süme im Auftrag der JuTRADO UG

 

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Richter Süme im Auftrage der JuTRADO UG vor.

 

Abgemahnt werden vorliegend vermeintlich irreführende Angaben bei der Bewerbung von Spirituosen, hierbei insbesondere gesundheitsbezogene Angaben. Die Rechtsanwälte stützen Ihre Argumentation hierbei auf die EU Health Claims Verordnung (VO (EG)- 1924/2006) und es wird vorgetragen, dass bei Getränken, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2%Vol Alkhoholgehalt keine gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden dürfen.

Tatsächlich ist bei der Bewerbung alkoholhaltiger Getränke absolute Vorsicht geboten. Wir berichteten über eine Abmahnwelle, die zuletzt Winzer an Saar und Mosel erreichte.

 

Gefordert werden vorliegend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung einer Auslagenpauschale.

 

Sind Sie unsicher, wie Sie Ihre alkoholhaltigen Getränke bewerben dürfen? Möchten Sie erfahren, was Sie in Ihren Angeboten beachten müssen oder haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO Interessenverband auf ebay

Aktuell werden vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch den IDO Interessenverband an Händler, die auf der Verkaufsplattform ebay ihre Waren anbieten, versendet.

Worum geht es?

Konkret geht es um diverse Informationspflichten, wie zum Beispiel zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu den Versandkosten. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, sowie die Aufforderung die Kosten der Abmahnung zu zahlen.

 

Sie sollten hier nicht vorschnell reagieren, denn es kommt auf die Details und den Einzelfall an.

 

Sie können sich schützen!

 

Als ebay-Händler haben Sie eine ganze Reihe von Informationspflichten zu erfüllen.

Besonders fehleranfällig sind Widerrufsbelehrung, allgemeine Geschäftsbedingungen, Anbieterkennzeichnung und Produktbeschreibung.

 

Damit es hier erst gar nicht zu Abmahnungen kommt, sollten Sie sich beraten lassen.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Markenrechtliche Abmahnung durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft

Aktuell werden Abmahnungen durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft verschickt. Dabei geht es um Produkt Keys, Produktschlüssel, die auf verschiedenen Verkaufsplattformen angeboten werden und bei denen Microsoft seine Markenrechte verletzt sieht.

 

Microsoft gibt an, dass der Handel mit den angebotenen Product Keys nicht zulässig sei. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung der Abmahnkosten und die Erteilung von Auskünften.

 

Sie sollten nicht vorschnell zahlen, denn ob die Abmahnung berechtigt ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen Verstöße auf der Plattform www.immobilienscout24.de

Aktuell werden erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ versendet. Konkret geht es um angeblich unvollständige Angaben im Impressum.

 

Immobilienscout24 ist eine Art Marktplatt im Bereich Immobilen. Auch gewerbliche Nutzer können im Rahmen einer Mitgliedschaft Objekte auf der Plattform anbieten.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Kosten der Abmahnung.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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