Blom Deutschland GmbH lässt über Meissner & Meissner Anwaltskanzlei Urheberrechtsverstöße abmahnen

 

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin mahnt zurzeit im Namen der Blom Deutschland GmbH mit Sitz in Schorndorf Urheberrechtsverletzungen aufgrund der illegalen Verwendung geschützter Fotos bzw. Lichtbild-Werke ab.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrages in Höhe von 650 € pro Bild gefordert.

Der angesetzte Streitwert liegt bei 6.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, …

… dann meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei im Auftrag der Blom Deutschland GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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