C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt im Auftrag der Firma FunMovies Aram das Werk Young Pussles No. 5 ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass neuerdings auch die Firma FunMovies Aram angebliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (sogenanntes „Filesharing“) abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte verschickt. Gegenstand solcher Schreiben ist momentan der Film Young Pussles No. 5.

Die Vorgehensweise der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Firma FunMovies Aram aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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