C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt im Auftrag der Z-Faktor Medien den Film Abnorm 52: Trink bis ich leer bin! ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns mitgeteilt, dass die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei im Moment vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem geschützten Filmwerk Abnorm 52: Trink bis ich leer bin! für die Firma Z-Faktor Medien abmahnt.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“, wie sie im Web zu finden sind. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Auf keinen Fall sollten Sie als Betroffener die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung von der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aufzuklären.

Geraten Sie nicht in Panik: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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