Camino Filmverleih GmbH lässt durch die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum den Film Die Beschissenheit der Dinge abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat uns darüber informiert, dass die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Die Beschissenheit der Dinge für die Camino Filmverleih GmbH abmahnt.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann. Wie die Rechtsanwälte LBR auf ihrer Internetseite angeben, wurden bereits mehrere einstweilige Verfügungen vor dem LG Köln erwirkt, wobei das LG Köln einen Streitwert von 50.000,00 Euro annimmt.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt von it-recht-PLUS bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Lampmann Behn Rosenbaum Rechtsanwälte im Auftrag des Camino Filmverleihs aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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