Canon Deutschland GmbH lässt Abmahnung aussprechen

 

Wir haben Kenntnis genommen von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht, die im Namen der Canon Deutschland GmbH ausgesprochen wurde. Betroffen ist ein Händler auf der Online-Plattform ebay.

Gerügt werden unlautere Angaben bezüglich des Lieferumfanges einer Digital-Kamera. Originales Zubehör soll gegen billigere Produkte ausgetauscht worden sein.

Der uns bekannte Gegenstandswert beträgt 100.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen melden kann. Er wird Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung unterrichten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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