Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen für die Koch Media GmbH die unerlaubte Verwertung des PC-Games Nail´d ab

Die Firma Koch Media GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) an dem Computerspiel Nail’d abmahnen. Die Abmahnungen werden durch die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg ausgesprochen.

Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen das PC-Spiel F1 2010 von Codemasters für die Koch Media GmbH ab

Schon seit einiger Zeit lässt die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen – das illegale Filesharing – abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind nun auch vermeintliche Urheberrechtsverstöße gegen das Computerspiel F1 2010 von Codemasters.

Koch Media GmbH lässt über die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (rka) das PC-Game Ship Simulator Extremes abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen – auch Filesharing genannt – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverstöße gegen das Computerspiel Ship Simulator Extremes.

Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann mahnen für die Firma Techland das Werk Call of Juarez – Bound in Blood ab

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns ausgerichtet, dass die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann zurzeit Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Rechtsverletzungen an dem Werk Bound in Blood von Call of Juarez abmahnt. Es geht um die mutmaßlich unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes in Online-Tauschbörsen für Musik- und Filmdateien (Filesharing). Rechteinhaber ist die Firma Techland.

Die .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen für die TGC – The Games Company Worldwide GmbH das Werk Simon the Sorcerer 5 ab

Von Vertragsanwälten unseres Hauses konnten wir erfahren, dass die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann zurzeit im Auftrag der TGC – The Games Company Worldwide GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Simon the Sorcerer 5 abmahnt. Der Abmahner bezieht sich auf vermeintliche Urheberrechtsverstöße durch Filesharing in Online-Tauschbörsen aus dem März 2009 (!).

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