Neue Abmahnwelle? Bryan Ammon aus Bremen, eBay Name: Ammon-Sell

Aktuell werden diverse Abmahnungen durch Herrn Bryan Ammon, der auf der Verkaufsplattform eBay unter dem Pseudonym Ammon-Sell auftaucht, versendet.

Herr Ammon gibt an auf eBay unter anderem Uhren zu verkaufen. Außerdem gibt er in seinem eBay Account an, dass er Mitglied beim Händlerbund ist. Konkret geht es um angeblich irreführende Angaben in Bezug auf die Verwendung des Begriffs „Gold“. Verlangt werden ganz typisch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Kosten, die er kurioserweise nach dem RVG berechnet, denn wer nach RVG abrechnen darf, steht im selbigen drin, nämlich Rechtsanwälte.

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Urheberrechtliche Abmahnungen durch Daniel Sebastian im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH

Aktuell werden vermehrt Abmahnungen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH versendet.

  1. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Im Prinzip könnte auch direkt geklagt werden, dem Empfänger der Abmahnung soll allerdings meinst noch einmal Gelegenheit dazu gegeben werden die Rechtsverletzung einzusehen und weitere Kosten zu vermeiden.

  1. Warum erhalte ich eine Abmahnung?

Das UrhG (Urheberrechtsgesetz) schützt bestimmte Inhalte vor Eingriffen Dritter. Der Dritte darf nicht ohne entsprechende Zustimmung des Urhebers in die geschützten Verwertungsrechte eingreifen.

Beim Filesharing zum Beispiel werden gleichzeitig mit dem Download auch Inhalte zur Verfügung gestellt, was nicht zulässig ist und dann meist Grund der Abmahnung ist.

  1. Was soll ich jetzt tun?

Zunächst einmal sollten Sie die erhaltene Abmahnung nicht ignorieren. In den seltensten Fällen handelt es sich um Betrug oder Abzocke. Sind Sie sich unsicher, beraten Sie sich bitte mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin. Äußern Sie sich zur Abmahnung nicht, kann Ihr Schweigen unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden.

Auch sollten Sie nicht ohne weitere Prüfung die geforderten Geldbeträge bezahlen. Sie können ohne nähere Prüfung nicht sicher sein, ob die geforderten Beträge überhaupt berechtigt sind oder aber zu hoch angesetzt sind.

Auf keinen Fall sollte eine Unterlassungserklärung abgeben, die zuvor aus dem Internet heruntergeladen wurde. Diese hat mit der konkreten Fallgestaltung nichts zu tun. Gerade aufgrund des Vertragsstrafeversprechens und der damit einhergehenden Bindungswirkung ist hier absolute Vorsicht geboten.

 

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Abmahnung durch den VHL Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung

Zum wiederholten Male haben uns unsere Vertragsanwälte von einer Abmahnung durch den Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) berichtet.

Der VHL Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung mit Sitz in Hamburg nimmt laut eigenen Angaben die Interessen seiner Mitglieder dadurch satzungsgemäß war, dass er die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr überwacht. Die Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Onlinehandels, unter Ihnen Vertreter der Lebensmittel-, Kosmetika- und Heilmittelvertreibende. In der Abmahnung selbst geht es um angeblich unlautere Aussagen in Bezug auf die gesundheitsbezogene Bewerbung von angebotenen Produkten. Als Grundlage hierfür wird das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, das LBFG angeführt. Die von dem Gewerbetreibenden getroffenen Aussagen seien wettbewerbswidrig. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die dem Verein angeblich entstandenen Abmahnkosten.

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Google AdWords: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund irreführender Angaben

Aktuell liegt hier eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund irreführender Angaben, die im Rahmen einer Google AdWords Anzeige gemacht wurden, vor.

  1. Was sind AdWords?

Der Begriff AdWords setzt sich aus einem Wortspiel der englischen Begriffe „adverts“, Werbung und „words“, Wörter zusammen. Es handelt sich dabei um ein Werbesystem der Google Inc., womit Werbetreibende Anzeigen schalten können, die im Rahmen einer Google Suchanfrage bei Eingabe bestimmter Suchwörter, den Keywords, geschaltet werdem. So lassen sich effektiv neue Kunden auf die beworbene Webseite und die Produkte aufmerksam machen und umleiten.

  1. Was ist eine Abmahnung?

Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

  1. Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Hier sind im Allgemeinen sehr vielfältige Konstellationen denkbar. Generell kann man davon ausgehen, dass eine Abmahnung dann droht, wenn das Beworbene nicht mit dem tatsächlich Angebotenen übereinstimmt. Die Werbung kann dann irreführend sein.

In diesem Zusammenhang kann beispielshaft eine Entscheidung des Landgericht Düsseldorf, vom 06.05.2015 Az: 12 O 337/14 angeführt werden, das in diese Richtung argumentierte. In der Sache ging es um eine bestimmte Anzahl an verfügbaren und buchbaren Hotels, die von einem Anbieter beworben wurden. Die beworbene Anzahl stimmte nicht mit der tatsächlich verfügbaren überein.

  1. Das ist zu raten!

Der Erhalt einer Abmahnung überrascht die Betroffenen meist. Viele gehen zunächst davon aus, dass es sich um Betrug oder Abzocke handelt und ignorieren die Abmahnung schlichtweg. Tatsächlich ist das Ignorieren die schlechteste aller möglichen Reaktionen. Mit der Abmahnung werden Forderungen gestellt, äußern sie sich hierzu nicht, kann ihr Schweigen unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden. Auch sollten Sie nicht ohne weitere Prüfung die geforderten Geldbeträge bezahlen. Sie können nicht sicher sein, ob die geforderten Beträge überhaupt berechtigt oder hingegen zu hoch angesetzt sind.

Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht einfach unterschrieben werden. Hier kommt es entscheidend auf die Details an. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang und bei noch so kleinen Verstößen wird eine Vertragsstrafe fällig. Im schlimmsten Fall nehmen die Forderungen dann existenzbedrohende Ausmaße an. Vorsicht geboten ist bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Diese haben mit dem konkreten Fall nichts zu tun.

 

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Abmahnwelle gegen Winzer an Saar, Mosel und Ruwer

Der SWR berichtet aktuell von einer regelrechten Abmahnwelle gegen Winzer rund um Saar, Mosel und Ruwer. Weinanbauer andere Regionen seien ebenfalls betroffen.

 

  1. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

  1. Worum geht es konkret?

Ziel der Abmahnungen sind die Onlineshops der Winzer. Angeblich werden rechtswidrige Klauseln in den AGB verwendet und Weine nicht richtig gekennzeichnet. Insbesondere fehle der Hinweis auf Sulfite bei den Angeboten im Onlineshop der Weinbauer. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind vorverpackte Lebensmittel zu kennzeichnen. Darunter fallen auch alkoholische Getränke. Bei Sulfiten handelt es sich um allergieauslösende Stoffe auf die verpflichtend hinzuweisen ist. Abmahngründe können sehr vielfältig sein. Ob eine berechtigte Abmahnung vorliegt, sollte daher stets im Einzelfall geprüft werden.

  1. Verhalten Sie sich richtig!

Nehmen Sie die Abmahnung ernst, geraten Sie aber nicht in Panik.

Viele glauben zunächst, dass es sich um Betrug oder Abzocke handelt und dass Ignorieren die beste Strategie sei. Allerdings sieht die Realität anders aus. In den seltensten Fällen kann die Abmahnung tatsächlich ignoriert werden. Wann das der Fall ist, sollte im besten Fall mit einem Anwalt besprochen werden.

 

Notieren Sie sich die in dem Schreiben genannten Fristen und zögern Sie sich Rat zu holen. Zahlen Sie nicht ohne nähere Prüfung. Die geforderten Beträge sind in vielen Fällen deutlich überzogen. Vorsicht geboten ist auch bei der Abgabe der Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Unter Umständen binden sie sich ein Leben lang und bei jedem noch so kleinem Verstoß wird die Vertragsstrafe fällig. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Auf keinen Fall sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet heruntergeladen und abgegeben werden. Diese hat im Einzelfall wenig mit dem eigentlichen Fall zu tun und bringt demjenigen, der sie abgibt lediglich Nachteile.

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