Deutsche Abmahnung ins Ausland?

Immer mehr Onlinehändler expandieren ins Ausland oder verlegen gar Ihren Sitz ins Ausland. Welches Recht ist allerdings anzuwenden, wenn in Deutschland an Verbraucher verkauft werden soll? UN-Kaufrecht? Deutsches Recht? Das Recht des Anbieterstaates?

 

Verbraucherschutz geht vor

Man mag nun als Anbieter auf die Idee kommen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen das anwendbare Recht festzulegen und mithin das deutsche Recht auszuschließen. Viele Anbieter nutzen hier sog. Rechtswahlklauseln. Das heißt allerdings nicht automatisch, dass deutsches Recht auch tatsächlich unanwendbar ist, denn sonst liefe der effektive Verbraucherschutz oftmals ins Leere.

 

Wenn der Verbraucherschutz also auch im Ausland Anwendung findet, so stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Dem deutschen Onlinehändler jedenfalls sind die sog. Abmahnungen bekannt und gefürchtet.

 

Exkurs: Was ist eine Abmahnung?

 

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheber- oder Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

In dieser soll sich der Abgemahnte dazu verpflichteten zum einen ein bestimmten Verhalten zu unterlassen, eine Vertragsstrafe zu zahlen und oft auch noch die Kosten der Abmahnung zu tragen.

Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung können die Voraussetzungen für ein einstweiliges Verfügungsverfahren beseitigt werden. Die Unterlassungserklärung muss dann eben nicht erst vor Gericht erzwungen werden. Die Rechtsprechung verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Strafbewehrt bedeutet, dass sich der Abgemahnte verpflichtet für den Fall der Wiederholung eine Geldsumme an den Abmahner zu zahlen. Dieses Vorgehen verfolgt vor allen Dingen den Zweck, Druck auszuüben. Die Pflicht zur Zahlung einer solchen Vertragsstrafe besteht verschuldensunabhängig, d.h. es muss nicht einmal ein absichtlicher Verstoß vorliegen. Fahrlässigkeit, sowie Verstöße von Mitarbeitern oder Beauftragten lösen die Vertragsstrafe ebenso aus.

Nicht selten nehmen die Vertragsstrafen existenzbedrohende Ausmaße an. Ratsam ist es daher sich frühzeitig darüber zu informieren bzw. Rat dazu einzuholen, welche rechtlichen Vorschriften relevant sind.

Ist deutsches Wettbewerbsrecht überhaupt anwendbar?

 

 

Das ist immer dann der Fall, wenn die Mitbewerber beide auf dem deutschen Markt tätig sind und ein Wettbewerbsverstoß anzunehmen ist.

Wettbewerbsverstöße können sehr vielfältige Formen annehmen. Neben Wettbewerbsverstößen zu Lasten von Verbrauchern, wie zum Beispiel das Fehlen ordnungsgemäßer Belehrungen, können Fallstricke auch in der Bewerbung der angebotenen Artikel oder in Marktverhaltensregeln liegen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so kann abgemahnt werden.

Die Tatsache, dass Abmahnungen für den Auftraggeber mit einem vergleichsweisen höheren Risiko in Hinblick auf die Durchsetzbarkeit der Ansprüche im Ausland verbunden sind, hält die Abmahner nur selten ab solche auch tatsächlich auszusprechen.

Das zeigt auch das Beispiel des Falles den das Landgericht Karlsruhe mit Urteil von 16.12.2011 (Az: 14 O 27/11 KfH II) zu entscheiden hatte. Hierbei ging es zunächst um die Frage, ob deutsches Recht auch für ausländische Onlinehändler gilt, die ihre Waren über eine deutsche Verkaufsplattform anbieten und somit gezielt deutsche Kunden ansprechen. Im konkreten Fall bot ein niederländischer Unternehmer seine Produkte über eBay in deutscher Sprache und an deutsche Kunden an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen waren allerdings nicht mit deutschen Recht vereinbar. Dabei ging es vor allen Dingen um Klauseln, die sich auf das Widerrufsrecht bezogen. Das Landgericht entschied, dass hier deutsches Recht anzuwenden ist, da Verträge eines Unternehmers mit einem Verbraucher zwingend dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegen müssen.

 

Richten sich Ihre Angebote also an deutsche Verbraucher, so bleibt Ihnen die Auseinandersetzung mit der Materie deutsches Recht nicht erspart. Hinzu kommt, dass der gewohnte rechtliche Rahmen dem potentiellen Kunden Qualität und Zuverlässigkeit vermittelt und somit durchaus dazu geeignet ist den Umsatz zu steigern.

 

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Negative Bewertungen bei eBay und Amazon löschen

Der Multichannelvertrieb über eBay, Amazon und Co. beschert vielen Onlinehändlern lukrative Absatz- und Verkaufsmöglichkeiten. Jedoch sind Sie hier mehr denn je dem kritischen Verbraucher ausgesetzt. Dieser kann jeden Kauf, jede Transaktion bewerten. Oft geht es hier nicht immer ganz sachlich zu. Negative Bewertungen sind für Shopbetreiber nicht nur ärgerlich, sondern können geschäftsschädigende oder gar ruinöse Züge annehmen.

Auf negative Bewertungen sollten Sie frühzeitig reagieren, denn auch hier gibt es rechtliche Möglichkeiten!

 

1. Das Bewertungsprofil

 

Bei der Kaufentscheidung spielt das Bewertungsprofil eine überragend wichtige Rolle. Die Erfahrung zeigt: Verbraucher entscheiden sich insbesondere dann für einen bestimmten Verkäufer wenn das Verhältnis der Transaktionen mit positiver Bewertung besonders hoch ist. Das Verhältnis wird einem Indikator für Zuverlässigkeit und Qualität gleichgestellt.

Die Besonderheit hierbei ist, dass lediglich der Käufer negative und neutrale Bewertungen abgeben kann. An die Bewertungen sind wiederum bestimmte Privilegien geknüpft. So zum Beispiel der Status Powerseller auf der Verkaufsplattform eBay. Dieser kann nur erreicht werden kann, wenn die positiven Bewertungen insgesamt 98% aller Bewertungen ausmachen.

 2. Das Problem

 

Oft stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt herausfinden können, wer hinter der schlechten Bewertung steckt, denn diese wird mit dem registrierten Pseudonym abgebeben. Sie können! Der Bewertende musste nämlich bei der Registrierung sowohl seinen Namen als auch seine Adresse angeben.

Im Übrigen ist der Händler dann meist auf sich alleine gestellt. So hält sich eBay komplett aus Streitigkeiten in Bezug auf negative Bewertungen heraus und empfiehlt zunächst vor der Abgabe einer schlechten Bewertung Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen.

Ist es dafür zu spät und die Bewertung bereits abgegeben, so wird seitens eBay allenfalls dann gelöscht, wenn sich Käufer und Verkäufer hierüber einig sind.

Auch die Möglichkeit einen klärenden Kommentar direkt zur negativen Bewertung abzugeben, ändert nichts an der Tatsache, dass die Bewertung in der Statistik auftaucht. Kaum ein potentieller Käufer wird sich die Mühe machen sämtliche Kommentare zu den negativen Bewertungen durchzulesen.

3. Das können Sie tun

Wann genau kann die Löschung der Einzelbewertung verlangt werden?

 

Ergibt eine Gesamtschau, dass es sich bei der abgegebenen Bewertung, um Schmähkritik oder um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt oder wurde die Bewertung gar mit Schädigungsabsicht abgegeben, so kann Löschung beantragt werden.

Mag eine negative Bewertung an sich zwar noch von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst sein, so sind Sie doch rechtlich geschützt, wenn ihr Gewerbe durch solche Bewertungen in Gefahr gebracht wird.

Passen Sie auf: Ein Löschungsanspruch sollte gut begründet werden. Schließlich ist sind sie auf die Mithilfe der jeweiligen Verkaufsplattform angewiesen, denn diese wird die Löschung nur dann vornehmen, wenn ihr stichhaltige Argumente geliefert werden.

 

Beachten Sie, dass sich die Erfolgschancen enorm erhöhen, sollte hier mit juristischer Fachkompetenz vorgegangen werden.

Sollte sich herausstellen, dass ein Löschungsanspruch zu Ihren Gunsten ausfällt, so sind die außergerichtlichen Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts vom Käufer zu erstatten. Erfahrene Rechtsanwälte erkennen hier sofort wann ein weiteres Vorgehen keine Aussichten auf Erfolg verspricht und daher weitere kostenintensive Maßnahmen vermieden werden sollen.

 

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Ebay Kleinanzeigen – Abmahnsicher mit den Texten von it-recht-PLUS

Das ursprünglich hauptsächlich für private Kleinanzeigen genutzte Portal der ebay Verkaufsplattform, erfreut sich inzwischen immer größerer Beliebtheit unter Händlern. Keine bis geringe Einstellgebühren und das einfache Erstellen der Anzeigen machen den ebay Kleinanzeigenmarkt besonders attraktiv. Anders als beim großen Bruder steht vor allen Dingen der lokale Markt und der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer im Vordergrund.

 

Was ist zu beachten?

 

Als Unternehmer haben Sie auch auf ebay Kleinanzeigen diverse Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Beginnend mit der Vorhaltung eines korrekten Impressums, sowie der korrekten Belehrung über den Widerruf und seine Folgen.

 

 

Auch wenn die Widerrufsbelehrung in der Regel dem Verbraucher zu Gute kommt, so gibt es doch Möglichkeiten für den Unternehmer die Rechtslage durch für Ihn günstige allgemeine Geschäftsbedingungen zu steuern.

 

Es sind bereits erste Abmahnungen im Umlauf!

 

Nicht selten führt der Erhalt einer Abmahnung zu existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer.

 

Gewerblich oder privat?

 

 

Ob sie privat oder gewerblich auftreten kommt natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls an und bedarf nicht selten einer genauen Prüfung.

 

Unser PLUS Tipp: Sind Sie unsicher, ob Sie privat oder gewerblich auftreten? Sprechen Sie uns an.

 

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Abmahnung durch die Rechtsanwälte Sandhage i.A. von Sanitaer-Versand Ltd.

Unsere Vertragsanwälte haben eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte Sandhage in Berlin im Auftrag der Firma Sanitaer-Versand Ltd. vorliegen.

Grund für die Abmahnung sind angebliche Wettbewerbsverstöße, die die Abgemahnten begangen haben sollen. Gefordert werden u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

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Abmahnung durch Kanzlei Weber & Hoß i. A. von Herrn Heinz-Günter Hamich

Unsere Vertragsanwälte haben uns von einer Abmahnung von Herr Heinz-Günter Hamich vertreten durch die Kanzlei Weber & Hoß berichtet.

Grund für die Abmahnung sind angebliche Urheberrechtsverletzungen, die der Abgemahnte begangen haben soll.Gefordert werden u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten.

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