Werben mit Versandkostenrabatten
Was Händler im Internet bei der Werbung mit Versandkostenrabatten aus rechtlicher Sicht beachten müssen, um Abmahnungen zu vermeiden…
beiträge rund um rechtliche fragen in bezug auf werbung und recht im internet
Was Händler im Internet bei der Werbung mit Versandkostenrabatten aus rechtlicher Sicht beachten müssen, um Abmahnungen zu vermeiden…
Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat davon berichtet, dass die Firma H&S Computer GbR mutmaßliche Wettbewerbsverstöße aufgrund der Werbung mit Selbstverständlichkeiten über eine Kanzlei abmahnen lässt. Bezug genommen wird auf Angebote bei eBay im Handelsbereich B2C.
Durch eine Vielzahl entsprechender Mandate sind unsere Vertragsanwälte bestens darüber informiert, dass die Formulierung „FCKW-frei“ („FCKW frei“) noch immer Gegenstand von Abmahnungen aufgrund vermeintlich irreführender Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Der Verein pro Verbraucherschutz e. V. und die Wettbewerbszentrale Stuttgart gehen u. a. gegen Raumklimageräte-Händler vor. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) ohnehin seit längerer Zeit verboten sei. Liegt demnach eine unlautere Werbung vor, wenn Händler „FCKW-frei“ noch extra erwähnen?
Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass die Bellona Frankfurt GmbH gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Gerügt wird eine angeblich in die Irre führende Werbung mit dem Begriff “Pashima”. Die betreffende Online-Handelsplattform ist Amazon; der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Verbraucher).
Wir möchten Sie informieren, dass Rechtsanwälte im Auftrag der Louis GmbH wettbewerbsrechtlich abmahnen. Dabei nimmt man Bezug auf die Handelsplattform eBay. Gerügt wird die angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten, welche unzulässig ist und einen Wettbewerbsverstoß darstellt.