Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Richter Süme im Auftrag der JuTRADO UG

 

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Richter Süme im Auftrage der JuTRADO UG vor.

 

Abgemahnt werden vorliegend vermeintlich irreführende Angaben bei der Bewerbung von Spirituosen, hierbei insbesondere gesundheitsbezogene Angaben. Die Rechtsanwälte stützen Ihre Argumentation hierbei auf die EU Health Claims Verordnung (VO (EG)- 1924/2006) und es wird vorgetragen, dass bei Getränken, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2%Vol Alkhoholgehalt keine gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden dürfen.

Tatsächlich ist bei der Bewerbung alkoholhaltiger Getränke absolute Vorsicht geboten. Wir berichteten über eine Abmahnwelle, die zuletzt Winzer an Saar und Mosel erreichte.

 

Gefordert werden vorliegend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung einer Auslagenpauschale.

 

Sind Sie unsicher, wie Sie Ihre alkoholhaltigen Getränke bewerben dürfen? Möchten Sie erfahren, was Sie in Ihren Angeboten beachten müssen oder haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

 

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Terado Onlinehandel durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Uns liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Terado Onlinehandel durch Rechtsanwalt Stefan Grunow vor.

 

Die Terado Onlinehandel betreibt einen ebay-online-shop unter dem Namen „tennisherz.-de“, indem sie Artikel aus dem Bereich Sport/Tennis-Sport anbietet.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen nicht auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Außerdem fehlten die Ausweisung der Mehrwertsteuer, sowie ein Hinweis auf ein bestehendes Mängelhaftungsrecht. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Schreiben beigefügt ist, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.

 

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Wündisch & Brazdil

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Susser, durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Wündisch & Brazdil vor.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen.

 

Es wird angegeben, dass die Firma Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft auf der Verkaufsplattform eBay unter dem Mitgliedsnamen „alinauli“ Getränkesirup für den Wassersprudler Sodastream an Verbraucher verkauft.

Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, die Vorgaben der Preisangabenverordnung nicht einzuhalten. Es fehle der Grundpreis gemäß § 2 Abs. 3 PAngV. Dies sei wettbewerbswidrig.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Ortlieb Sportartikel GmbH durch die Kanzlei Lubberger Lehment

Aktuell werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Ortlieb Sportartikel GmbH versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Um was geht es konkret?

Die Ortlieb Sportartikel GmbH stellt seit 1982 unter Taschen diverser Art für den Trekking und Reisebereich her. Bekannt sind vor allen Dingen die wasserdichten Fahrradtaschen der Marke Ortlieb. In der Abmahnung geht es konkret um die Verwendung des Begriffs „Outlet“ in Zusammenhang mit Produkten der Marke Ortlieb. Zu Bewerbung im Onlineshop des Händlers solle der Begriff „Outlet“ in irreführender Weise verwendet werden. Der Verbraucher würde getäuscht, da es sich nicht um Outlet-Angebote, sondern lediglich gewöhnliche Einzelhandelsangebote handele. Tatsächlich gibt es hierzu Rechtsprechung. Ob allerdings ein Verstoß vorliegt, bedarf einer Einzelfallprüfung.

 

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Heinz-Dieter Pals aus Dresden im Auftrag von Jens Sternberg Versicherungsmakler e.K.

Aktuell werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwalts Heinz-Dieter Pals aus Dresden im Auftrag von Jens Sternberg verschickt.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Um was geht es konkret?

Konkret geht es um Eintragungen von Versicherungsvertretern in Internetbranchenbüchern. Versicherungsvertreter ließen sich hierbei wettbewerbswidrig als Versicherungsmakler bezeichnen. Das sei unlauter, da hiermit in unzulässiger Weise Werbung betrieben würde.

Exkurs: Versicherungsmakler – Versicherungsvertreter

Im Gegensatz zu einem Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvertreter weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsmakler ist nicht von einer bestimmten Versicherungsgesellschaft beauftragt. Er vermittelt und betreut im Auftrag seiner Mandanten Versicherungsverträge.

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

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