Cenyo Inc. lässt über Drewelow & Ziegler Rechtsanwälte Verletzungen des Wettbewerbsrechts abmahnen

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlineshop-Betreiber durch die Drewelow & Ziegler Rechtsanwälte aus Rostock im Namen der Firma Cenyo Inc. (Daniel van Hoogen)

Zur Beanstandung steht eine Reihe verschiedener Verstöße: Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung, unvollständige Versandkosten-Angabe, Formulierung „Auslandsversand auf Anfrage“ sowie die Angabe unverbindlicher Lieferzeiten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der uns mitgeteilte Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Drewelow & Ziegler Rechtsanwälte im Namen der Firma Cenyo Inc. (Daniel van Hoogen) aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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