Christine Thron lässt durch Sandhage Rechtsanwälte die Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung abmahnen

Wir haben erneut von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Sandhage Rechtsanwälte im Auftrag der Frau Christine Thron Kenntnis erlangt. Betroffen ist ein Onlinehändler auf der Plattform eBay im Bereich „B2C“.

Gerügt wird ein Verstoß gegen das Widerrufsrecht infolge der Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der uns mitgeteilte Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Frau Christine Thron aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Weitere Informationen zum Thema „Widerrufsrecht“ finden Sie unter folgendem Link: https://www.it-recht-plus.de/aktuelle-themen/widerrufsbelehrung/

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