Claudia Morgan lässt mangelhafte Angaben bezüglich Batterien wettbewerbsrechtlich abmahnen

 

Uns liegt die Information über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, ausgesprochen im Auftrag der Frau Claudia Morgan gegen einen ebay-Händler im Bereich B2C.

Beanstandet wird sowohl das Fehlen eines Hinweises auf die Rücknahme von Batterien beim Verkauf von batteriebetriebenen Spielzeug-Waren als auch der fehlende Hinweis auf die Pflicht des Verbrauchers, die Batterien ordnungsgemäß zurückzugeben.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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