Coty Germany GmbH lässt Markenrechtsverletzungen auf der Handelsplattform eBay abmahnen

Die Coty Germany GmbH lässt aktuell im Bereich des Markenrechts Händler auf der Plattform eBay abmahnen. Gerügt werden angebliche Verstöße gegen das Markenrecht in Folge des Vertriebs eines Produktes im europäischen Wirtschaftsraum, welches für den amerikanischen Wirtschaftsraum bestimmt war.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 100.000,00 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Gegenseite für Sie vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Coty Germany GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top