Comic-Figuren als Profilbilder auf Facebook – Die Sache mit dem Urheberrecht

Wer in den letzten Tagen auf dem sozialen Netzwerk Facebook aktiv war, wird sich gefragt haben, warum so viele Nutzer plötzlich aussehen wie Donald Duck oder Popeye. Der Hintergrund dieser Erscheinungen, die einen an fröhliche Kindheitszeiten erinnern, ist eine Aktion, zu der angeblich zwei Portugiesen aufgerufen haben: „Ersetzt zwischen dem 12. und 18. November euer Profilbild auf Facebook durch ein Comic-Bild aus eurer Kindheit“, lautete die Aufforderung, die sich in Windeseile verbreitet hat und mal wieder die Dynamik unterstreicht, durch welche sich social networks auszeichnen. Bereits um die 400.000 User sollen sich an der Aktion beteiligt haben.

Rein rechtlich gesehen könnte der ganze Spaß allerdings ein Nachspiel haben. Laut dem in Deutschland geltenden Urheberrecht stellt das Posten von Bildern, deren Rechteinhaber man nicht ist, einen Verstoß gegen das Gesetz dar. In den vorliegenden Fällen betonen die meisten Experten jedoch, dass es sich streng genommen zwar um Urheberrechtsverletzungen handele, wohl aber kein Unternehmen den Aufwand betreiben würde, jedem Beteiligten eine Abmahnung schicken zu lassen. Derartiges kennt man bereits seit einigen Jahren im Bereich des sogenannten Filesharings von Musikwerken und Filmen in Online-Tauschbörsen. Hier überwachen Plattenfirmen das Geschehen sehr aufmerksam und setzen dafür eigene Spezialisten ein. Diese finden schnell heraus, wer wann und wo ein geschütztes Lied illegal verbreitet hat; denn jeder hinterlässt ungewollt Spuren durch seine IP-Adresse. Nicht selten tauchte der Begriff der „Abmahnwelle“ zu diesem Thema in den Medien auf.

Aber zurück zum Facebook-Phänomen: Die überwiegende Mehrheit der Internet-Nutzer besitzt anscheinend kein Bewusstsein dafür, dass das Web kein „rechtsfreier Raum“ ist, kein „Spielplatz“, auf dem man sich austoben kann. Eigentlich ist diese Naivität – oder wie man es nennen möchte – doch eine Einladung für Rechtsanwälte, Profit daraus zu schlagen? „Jein“. Die Verwertungsrechte-Inhaber der Comic-Figuren wissen, dass es keinen Sinn machen würde, sich mit einer großen Community wie Facebook anzulegen. Der Image-Schaden wäre enorm. Außerdem könnten sie die Aktion sogar positiv betrachten: nämlich als kostenlose Werbung für die gesamte „Cartoon-Branche“. Schließlich bekommt man eine Menge Aufmerksamkeit. Der Verkauf von Fan-Artikeln oder DVDs könnte in den nächsten Wochen steigen. Solange Facebook-Mitglieder die Bildchen demnach nicht für kommerzielle Zwecke nutzen, haben die Rechteinhaber keinen wirtschaftlich nachvollziehbaren Grund, ihre Anwälte einzuschalten. Dennoch besteht theoretisch die Gefahr, abgemahnt zu werden. Ein gewisses Risiko ist nicht zu leugnen, obwohl hinter dem Verwenden solcher Bilder keine schlechten Absichten stecken.

Wie auch immer man nun zu der Aktion „Kindheitshelden-Profilbilder“ steht – ob man sie ablehnt oder freudig daran teilnimmt –, man sollte in jedem Fall beachten: Das deutsche Recht versteht keinen Spaß.

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