Constantin Film lässt durch Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Die drei Musketiere abmahnen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Firma Constantin Film Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Die drei Musketiere ab.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Wichtig: Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Anderenfalls droht eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Constantin Film zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe! 

 

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