Constantin Film lässt durch Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Horst Schlämmer – Isch kandidiere“ abmahnen

 

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sprechen zurzeit urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH aus. Dabei geht es um das Filmwerk Horst Schlämmer – Isch kandidiere mit Hape Kerkeling in der Hauptrolle. Dieses soll in sogenannten „Tauschbörsen“ im Internet unerlaubt verbreitet worden sein.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer „Abmahnkanzleien“. Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Constantin Film Verleih GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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